Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung freigesprochen

Keine Mitschuld am Unfall in Göttingen festgestellt

Aufatmen im Rathaus, Die beiden wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Mitarbeiter der Gemeinde Wadersloh wurde am Mittwochmorgen  im Beckumer Amtsgericht freigesprochen.. Auch der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer seine Meinung geändert und  selbst sich für einen Freispruch ausgesprochen. Ausschlaggebend war die Feststellung, dass der Epplerweg in Liesborn-Göttingen nie eine Widmung als Straße erhielt, sondern nur ein einfacher Wirtschaftsweg für den Anliegerverkehr sei. Das Freischneiden des Sichtdreiecks musste also die Gemeinde nicht kontrollieren.
Nicht Aufgabe des Gerichts sei es aber in dieser Verhandlung gewesen, nun den Verantwortlichen zu benennen. Der Eppelerweg mündet in die Kreisstraße Göttinger Breede. I