Kehrtwende beim Baugebiet „Rosenhöhe“

Heckmann plant nun in zwei Häusern öffentlich geförderte Mietwohnungen

Kommt jetzt endlich Bewegung in die Umsetzung der Bebauung des ehemaligen Realschulgeländes am Wadersloher Schulkamp? Während die Bau- und Wohnungsgenossenschaft Wadersloh schon lange mit dem Bau ihrer Häuser mit geförderten Mietwohnungen begonnen hat, verschob sich der Baubeginn der vier von der Firma Heckmann (Hamm) geplanten Häuser von Monat zu Monat. Bei steigenden Zinsen und Baukosten von weit über 3000 Euro pro Quadratmeter fanden sich bisher nur wenige Kaufinteressenten für geplante Eigentumswohnungen im Baugebiet Rosenhöhe. Da aber die Nachfrage nach Mietwohnungen auch in Wadersloh vorhanden ist, plant nun der Investor zwei der vier Häuser als öffentlich geförderter Wohnraum mit zusammen 28 Mietwohnungen zu bauen. Dazu muss der Zuschnitt einiger Wohnungen leicht geändert werden.

Es wird mit dem Baubeginn der Heckmann-Häuser noch etwas dauern. In zwei der geplanten Häuser sollen nun Mietwohnungen entstehen.Es wird mit dem Baubeginn der Heckmann-Häuser noch etwas dauern. In zwei der geplanten Häuser sollen nun Mietwohnungen entstehen.

Das Land NRW stellt in diesem Jahr zwar 1,7 Milliarden für die Bauförderung von „Sozialwohnungen“ zur Verfügung, aber die Nachfrage nach dem günstigen Baugeld ist riesig. Vor der Bewilligung des Antrags darf aber ein Unternehmen nicht mit dem Bauen beginnen! Die öffentliche Wohnraumförderung von Mietwohnungsneubau ist sehr großzügig, dafür müssen die Mieten später entsprechend niedrig sein. Das Förderdarlehen wird in den ersten fünf Jahren mit 0 Prozent, danach mit 0,5 Prozent bis zum Ablauf der Zweckbindung verzinst. Auf das Grunddarlehen kann ein anteiliger Tilgungsnachlass von 30 bis 35 Prozent, bei 30 Jahren oder längerer Zweckbindung bewilligt werden. Dafür dürfen die Mieten je nach Einkommensgruppe pro Quadratmeter Wohnfläche höchstens 6,50 bzw. 7,55 Euro betragen. Wer ist nun überhaupt wohnberechtigt in diesen öffentlich geförderten Wohnungen?

Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG) gibt darüber Auskunft. Die gesetzlichen Einkommensgrenzen sind gestaffelt nach Haushaltsgröße, sie scheinen zunächst sehr niedrig zu sein, zwischen 20.420 Euro für Einzelpersonen und 37.400 Euro beispielsweise für zwei Erwachsene mit zwei Kindern. Beispielberechnungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau- und Digitalisierung des Landes NRW ergaben aber, dass Einzelpersonen nach verschiedenen üblichen Abzügen vom Brutto-Jahresverdienst rechnerisch auch bei 32.906 Euro Bruttoverdienst noch in die geförderten Wohnungen einziehen dürfen. Eine vierköpfige Familie darf in vielen Fällen selbst mit einem Bruttoeinkommen von 59.437 Euro eine öffentlich geförderte Wohnung mieten.

Und nun die betrübliche Nachricht, Rudi Luster-Haggeney, CDU-Fraktionsvorsitzender im Wadersloher Rat und Mitglied im Kreistag, berichtet aus Warendorf, dass das Programm für den öffentlich geförderten Wohnungsbau für den Kreis Warendorf deutlich überzeichnet sei. Sicher, alle Anträge werden vermutlich aus unterschiedlichen Gründen nicht immer zum Bau führen. Aber dennoch, wenn das Land NRW im nächsten Jahr nicht deutlich mehr Mittel zur Verfügung stellt, könnte es für Heckmann und die „Rosenhöhe“ noch etwas dauern.